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Freitag, 1. Juni 2012

Modernisierungsmaßnahmen sind zu dulden

Grundsätzlich sind Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter zu dulden. Somit ist dem Vermieter zu diesem Zweck Zugang zur Wohnung zu gewähren. Verweigert der Mieter den Zugang, so kann der Vermieter den Zutritt notfalls gerichtlich erstreiten.