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Donnerstag, 5. Juli 2012

Zweiter Teil der Baugesetzbuchnovelle im Bundeskabinett: GdW begrüßt geplante Stärkung der Innenentwicklung der Städte

Berlin –"Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf stärkt die Bundesregierung den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum zweiten Teils der Baugesetzbuchnovelle. Zur Beschleunigung der Energiewende war der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen und bereits vor einem Jahr beschlossen worden. Ziel des nun vorgelegten Gesetzes ist es, in einem zweiten Schritt die Innenentwicklung der Städte zu stärken und die Baunutzungsverordnung daran anzupassen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Spielhallen in Städten stärker zu regulieren und die Einrichtung von Kindergärten in Wohngebieten zu erleichtern. Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die Entwicklung im Außenbereich planerisch zu regeln – z.B. die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude. Darüber hinaus soll die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich gedämpft werden. "Wir begrüßen die Zielrichtung des Gesetzes ausdrücklich", erklärte GdW-Präsident Gedaschko. Er wies jedoch darauf hin, dass der Vorrang der Innenentwicklung nicht dazu führen dürfe, dass Bauland verknappt werde und dadurch Grundstückspreise und Mieten steigen. "In Wachstumsregionen wäre ohne zusätzlichen Flächenausweis für den Wohnungsbau, der in zentralen urbanen Kernen nur in sehr begrenztem Maße stattfinden kann, künftig nur noch Luxuswohnen möglich. Daher ist aus sozialpolitischen Gründen in Wachstumsregionen eine weitere Flächeninanspruchnahme unerlässlich", so Gedaschko. Das Städtebaurecht müsse an dieser Stelle flexibel bleiben und für alle Städte und Gemeinden geeignete Maßstäbe für die Bauleitplanung bereit halten. "Im Gegensatz zu den Wachstumsregionen muss die Flächeninanspruchnahme in Schrumpfungsregionen allerdings weitgehend zum Stillstand gebracht werden", so der GdW-Präsident. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse dieser notwendigen Flexibilität Rechnung tragen. Gedaschko forderte, Erleichterungen für die artenschutzrechtliche Prüfung für Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes in bebauten Ortsteilen einzuführen. Eine solche Regelung war im ursprünglichen Entwurf vom 12. September 2011 noch vorgesehen gewesen. Insgesamt können die geplanten neuen gesetzlichen Regelungen nur dann eine Anreizwirkung für wohnungswirtschaftliche Investitionen entfalten, wenn sie mit entsprechender Förderung hinterlegt sind. Vor dem Hintergrund des städtebaulichen Sanierungsstaus in den Kommunen und des notwendigen Beitrags des Städtebaus zur Energiewende und zum Klimaschutz fordert der GdW, dass die Bundesregierung die Städtebauförderung als problemadäquates Investitions-Anreizprogramm den Erfordernissen gemäß finanziell ausstattet.

Montag, 2. Juli 2012

Erhöhte Zuschüsse für qualifizierte „Vor-Ort-Beratung“ ab 1. Juli 2012

(1.7.2012) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhöht zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die so genannte „Vor-Ort-Beratung“ in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. An Energieberater werden künftig höhere Qualifikationsanforderungen gestellt. Alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Ener­gieberater ab jetzt nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauan­trag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Qua­lifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben können unter energie-effizienz-experten.de recherchiert werden. Die geänderte Richtlinie wurde am 25.6.2012 im amtlichen Teil unter Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wie lange hält eine Badewanne?

Im vorliegenden Fall war eine bei Einzug des Mieters neu eingebaute Stahlbadewanne beschädigt hinterlassen worden. Vor Gericht ging es um die Frage welchen Anteil der Mieter für den Austausch der bei Auszug 8 Jahre alten Wanne bezahlen muss. Der Vermieter wollte die kompletten Kosten für den Wannenwechsel von immerhin fast 800 Euro vom Mieter bekommen. Dieser Forderung schloss sich das Gericht nicht an, zu Recht habe der Mieter darauf verwiesen, dass nun schließlich eine neue Wanne zur Verfügung stehe und keine 8 Jahre alte. Daher muss die Wertsteigerung angerechnet werden (Abzug neu für alt). Das Gericht geht bei Stahlblechwannen von einer Lebensdauer von 23 Jahren aus, so dass vom geforderten Rechnungsbetrag i.H.v. 770,24 ein Abzug in Höhe von 231,07 Euro erfolgte. Der Abzug war nach § 287 ZPO zu schätzen. AG Herborn, 29.9.2006 - Az: 50 C 291/06 (13)