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Montag, 31. Oktober 2011

Baupreise explodieren

Wer in naher Zukunft ein Haus bauen will, muss mit steigenden Preisen rechnen. Davon jedenfalls ist der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein (BGV) überzeugt. Er schätzt, dass sich die Kosten für den Hausbau in den kommenden Monaten um fünf bis sechs Prozent erhöhen werden. Der Grund dafür seien die seit Jahresbeginn deutlich gestiegenen Baustoffpreise. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist Baustahl durchschnittlich 15 Prozent teurer geworden, bei Dieselkraftstoff waren es 14 Prozent. Der Preis für Holzprodukte stieg um fünf bis zwölf Prozent, und für mineralische Werkstoffe wie Beton, Zement und Gips müssen Bauunternehmer ein bis drei Prozent mehr zahlen.

"Was in diesem Jahr bei den Roh- und Baustoffen abgeht, kann ein Unternehmer nicht mehr allein schultern", sagt der BGV-Vorsitzende Thorsten Freiberg. Zumal auch die Tariflöhne im Baugewerbe um drei Prozent angehoben worden seien. 2012 sollen sie noch einmal um 2,3 Prozent steigen. Freiberg: "Wer wirtschaftlich und im Verantwortungsbewusstsein für die Arbeitsplätze in seinem Unternehmen agieren will, muss fast zwangsläufig die Preise erhöhen."

So geht es auch Bauunternehmer Hans Friedrich Hoffmann aus Reinfeld. Der 61-Jährige ist Chef der ältesten Stormarner Baufirma und hat 43 Mitarbeiter. Er sagt: "Der Preisanstieg ist nicht auf einzelne Baustoffe beschränkt, sondern er erstreckt sich über alle Produkte. Ich weiß im Moment nicht, wo das noch hinführen soll." Insbesondere der Stahlpreis bereite ihm schon seit längerem Probleme. Hoffmann: "Er ändert sich täglich. Ich kann überhaupt nicht mehr sagen, welchen Stahlpreis wir zum Beispiel in einer Woche haben werden." Zurzeit müsse er rund 700 Euro pro Tonne bezahlen, vor einem Monat seien es noch sieben bis acht Prozent weniger, also etwa 650 Euro, gewesen. Hinzu komme die Mehrwertsteuer.

"Der Stahlpreis von gestern gilt schon morgen nicht mehr", sagt Hoffmann. Wenn er einen Auftrag hereinbekomme, müsse er den aktuellen Preis sofort bestätigen und festschreiben lassen. Denn wenn das Bauvorhaben zwei bis drei Monate später umgesetzt werde, könne der Baustahl bereits 100 bis 200 Euro teurer sein. Auch für Kalksandstein und Gasbeton würden seit Jahresbeginn etwa fünf Prozent mehr fällig werden.

Im Vergleich zum Mai 2011 müsse er deshalb zurzeit sieben bis neun Prozent mehr von seinen Kunden verlangen. Die Preisentwicklung lasse sich an einem Doppelhaus veranschaulichen, das seine Firma zurzeit in einem Neubaugebiet in der Gemeinde Wesenberg im Ortsteil Stubbendorf baut. Als im Juli dieses Jahres mit dem Bau begonnen worden sei, habe der Preis für eine Doppelhaushälfte noch bei 140 000 Euro gelegen. Inzwischen sei er auf 150 000 Euro gestiegen. Denn seine Firma könne zwar den Preis für Stahl festschreiben lassen, aber nicht den für die anderen Materialien. Hoffmann: "Und mit absoluter Sicherheit werden wir unsere Preise bald noch weiter erhöhen müssen. Denn für fast alle Baustoffe sind zum Jahreswechsel weitere Preiserhöhungen um fünf Prozent angekündigt."

Der Bauunternehmer hat auch einen Grund für den starken Preisanstieg ausgemacht. "Das Problem ist, dass es keine Vielfalt mehr bei den Anbietern gibt. Viele Baustoffhändler haben eine Monopolstellung", sagt Hans Friedrich Hoffmann. "Wenn ich zum Beispiel Kalksandstein brauche, kann ich den in Schleswig-Holstein nur bei einer Firma kaufen. Ich habe also keine Möglichkeit, mehrere Angebote einzuholen und dann auf dieser Grundlage zu handeln."

Den Baustoff bei einem Händler aus einem anderen Bundesland zu bestellen, mache aus logistischen Gründen keinen Sinn. "Die Transportkosten wären viel zu hoch", sagt der Reinfelder. Auch helfe es nicht, bei zu hohen Forderungen auf Gasbeton umzusteigen. Denn der Baustoff werde von demselben Händler verkauft.

Obwohl der 61-Jährige bereits seit mehreren Jahrzehnten im Geschäft ist, habe er so einen Preisanstieg bei den Baustoffen bisher noch nicht erlebt. Er sagt: "Früher hatten wir nur mal hohe Lohnsteigerungen von sieben bis acht Prozent innerhalb eines Jahres, die uns hart getroffen haben. Aber bei den Baustoffen war es nicht so schlimm."

Bisher habe die Nachfrage nicht unter dem Preisanstieg gelitten. Der Bauunternehmer vermutet, dass das der günstigen Zinslage zu verdanken ist. Die Zinsen für Baugeld liegen derzeit bei durchschnittlich etwa 3,5 Prozent. "Wenn sie jetzt allerdings steigen würden, wäre das der Super-Gau."

Quelle: www.abendblatt.de

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Auf einen Blick: Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen zum 01.01.2012

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Förderung bis zum Jahr 2014 gesichert

Je 1,5 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung für den Neubau und die energetische Sanierung des Gebäudebestands für die Jahre 2012, 2013 und 2014 bereit. Damit haben Sie die notwendige Planungssicherheit.

Bundesweite Expertenliste für Sachverständige im Aufbau

Um die Qualität bei Energieberatungen und hochenergieeffizienten Sanierungen sowie Neubauten zu verbessern, wird es zukünftig eine bundesweit einheitliche Expertenliste geben. Aufbau und Betreuung übernimmt die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Die Veröffentlichung der Expertenliste ist für den 15.12.2011 auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de geplant.

Ab dem 01.01.2012 werden für die Planung und Baubegleitung der KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 in den Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren die Experten aus dieser Liste empfohlen.

Weitere für 2012 geplante Verbesserungen

Förderung von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz
Voraussichtlich zum 01.04.2012 wird die Förderung vereinfacht. Wir werden einen neuen Effizienzhausstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" sowohl für Wohngebäude als auch für Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur einführen.

Optimierung der Wärmeverteilung

Voraussichtlich zum 01.04.2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme gefördert.

KfW- Wohneigentumsprogramm

Der Finanzierungsanteil wird von 30 % auf 100 % erhöht, der Förderhöchstbetrag von 75.000 Euro auf 50.000 Euro angepasst. Für alle Finanzierungen bis zu 166.000 Euro bringt dies mehr Geld.

Anträge, die ab dem 01.01.2012 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.

Altersgerecht Umbauen

Fortführung in 2012 noch nicht gesichert

Das mit Haushaltsmitteln aufgelegte Programm ist bis Ende 2011 befristet. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2012 sind keine Mittel zur Fortführung des Programms vorgesehen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Originalantrag bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen.

Wohnraum Modernisieren


Programm wird geschlossen

Das Programm wird zum Jahresende 2011 geschlossen.

Energieeffzienzmaßnahmen in Wohngebäuden werden ab dem 01.01.2012 ausschließlich im Programm Energieeffizient Sanieren gefördert.

Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen sollen nicht mehr besonders gefördert werden.

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalantrag muss bis zum 16.12.2011 bei der KfW eingegangen sein.

Weiterführende Informationen

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Aktuell_im_Fokus/Oktober_2011/20111017_54126.jsp

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Hypothekenzinsen historisch niedrig

Des einen Freud, des anderen Leid !

Während Sparer sich mit historisch niedrigen Zinsen für Bundeswertpapiere begnügen müssen, haben Bauwillige gut lachen. Denn die Kreditzinsen für Baudarlehen waren noch nie so günstig wie derzeit.

Hypothekendarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung waren im September 2011 zu Effektivzinsen von durchschnittlich unter 3,5 Prozent zu haben. Vor gut zehn Jahren lagen die Zinsen für Hypothekarkredite noch bei über sechs Prozent.

siehe auch für zusätzliche Informationen: Bundesverband deutscher Banken (Direktlink)

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt - siehe deshalb ggf. Baugeld aktuell

Dienstag, 11. Oktober 2011

Mittwoch, 5. Oktober 2011

IVD-Gewerbe-Preisspiegel 2011: Büro und Einzelhandel weiterhin robust

Stabile Flächennachfrage lässt Mieten steigen - Büromieten steigen insbesondere in Großstädten und guten Lagen - Einzelhandel profitiert von hoher Nachfrage und Flächenwachstum

Die deutschen Gewerbeimmobilienmärkte setzen den Erholungskurs des Vorjahres fort und vermelden stabile bis steigende Mieten bei Büro- und Einzelhandelsflächen. Die Büromieten sind deutschlandweit im Vergleich zum Vorjahr im Schnitt um 0,74 und in den Großstädten um bis zu 2,8 Prozent gestiegen. Einzelhandelsmieten haben sich in den 1A-Lagen der Großstädte um bis zu 3,6 Prozent verteuert, während deutschlandweit ein Plus von 0,7 Prozent ermittelt worden ist. Dies sind einige der zentralen Ergebnisse des IVD-Gewerbepreisspiegels 2011/2012. Der IVD-Gewerbepreisspiegel informiert über die Entwicklung der Gewerbeimmobilienmärkte in etwa 340 Städten. Grundlage sind die Marktpreise aus dem zweiten und dritten Quartal 2011.

„Dass der konjunkturelle Aufschwung derzeit an Dynamik verliert, schlägt noch nicht auf dem Arbeitsmarkt durch. Im Gegenteil: Die Erwerbstätigkeit und die sozialbeschäftigungspflichtig Beschäftigten haben im Sommer weiter zugenommen“, beschreibt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling die aktuelle Situation. Insbesondere der Bereich wirtschaftliche Dienstleistungen verzeichne überdurchschnittliche Zuwächse. Seit Juli 2010 seien dort 118.000 neue Arbeitsplätze entstanden. „Der Büroimmobilienmarkt profitiert über eine stabile Flächennachfrage direkt von der guten Beschäftigungslage, der Markt für Einzelhandelsimmobilien indirekt über eine positive Konsumlaune, die durch die Verringerung der Arbeitslosenquote stimuliert wird“, so Kießling weiter.

Büroimmobilienmarkt: Gute Lagen sind gefragt

„Bei den Büromieten zeigt sich folgendes Bild: Je größer die Stadt und je besser der Nutzungswert, desto höher die Steigerungsrate bei den Büromieten“, sagt Kießling. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern für Flächen mit gutem Nutzungswert liegen die Quadratmetermieten 2,8 Prozent höher als im Jahr 2010. In den Städten mit 250.000 bis 500.000 Einwohnern sind die Preise für Büromieten mit einer guten Ausstattung um 1,8 Prozent gestiegen. Auch in den Mittelstädten bis 100.000 Einwohner (+ 1,0 Prozent) und bis 250.000 Einwohner (plus 1,5 Prozent) ist ein Zuwachs bei den Neuvertragsmieten zu verzeichnen. Die höchsten Schwerpunktmieten sind in München mit 28 Euro je Quadratmeter in den besten Lagen der Innenstadt beobachten. Düsseldorf folgt mit 19 Euro, Frankfurt mit 18 Euro, Köln mit 15 Euro, Stuttgart mit 14 Euro und Hamburg und Berlin mit jeweils 13 Euro. Im Bundesdurchschnitt liegt die Quadratmetermiete für ein Büro mit gutem Nutzungswert bei 7,67 Euro je Quadratmeter, nach zuletzt 7,61 Euro im Jahr 2010. Das entspricht einem Zuwachs von 0,7 Prozent. Bei mittlerem Nutzungswert liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei gegenwärtig 5,90 Euro nach 5,86 Euro im Vorjahr. Dabei muss in München mit 18 Euro mehr als das Dreifache und in Frankfurt mehr als das Zweifache (14 Euro) dieses Preises bezahlt werden.

„Der höhere Preisanstieg bei den Mieten der Büros mit gutem Nutzungswert in den Großstädten im Vergleich zu denen mit mittlerem Nutzungswert zeigt, dass die Bereitschaft zur Anmietung von Flächen in den zentralen und guten Lagen angestiegen ist“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. „Der Trend zur Anmietung von „Adresslagen“ ist ein typisches Merkmal eines gut laufenden Büroimmobilienmarktes. Angesichts der guten konjunkturellen Lage im ersten Halbjahr 2011 scheinen die Unternehmen für gute Adressen durchaus etwas höhere Mieten in Kauf zu nehmen.“ Das gleiche gelte für die so genannten „Grünen Büros“, die in nachhaltiger Bauweise errichtet sind. Erste Umfragen zeigten, dass die Nutzer bereit seien, eine etwas erhöhte Miete in Kauf zu nehmen, wobei die Mietsteigerung zwischen drei und acht Prozent liege. „Der Anstieg bei der Nettomiete wird in der Regel durch geringere Bewirtschaftungskosten wieder ausgeglichen, so dass der Anstieg bei den Mieten für den Nutzer mitunter sogar überkompensiert wird“, erklärt Schick.

Im Zuge der sich abkühlenden Konjunktur sei eine konstante Nachfrage nach Büroflächen nur in den großen Städten zu erwarten. „Eine Ausweitung der Flächennachfrage im vierten Quartal 2011 und im ersten Halbjahr 2012 ist eher nicht zu erwarten“, prognostiziert Kießling. „Dennoch wirken die positiven Daten vom Arbeitsmarkt mit der hohen Beschäftigungsquote und der leicht sinkenden Tendenz bei der Arbeitslosigkeit stabilisierend auf die Nachfrage nach Büroflächen.“

Mietpreise für Einzelhandelsflächen steigen weiter

Der deutsche Einzelhandel ist geprägt von steigenden Umsätzen und einem kontinuierlichen Anstieg der Verkaufsflächen auf mittlerweile rund 122 Millionen Quadratmeter, 45 Millionen Quadratmeter mehr als noch vor 20 Jahren. Bei der zunehmenden Flächennachfrage geht der Trend seit den 90er Jahren weg von der Grünen Wiese hin zu innerstädtischen Standorten. Der Anteil der innenstädtischen Einzelhandelsfläche an der Gesamt-Einzelhandelsfläche ist inzwischen von 55auf 63 Prozent angestiegen. „Diese Entwicklung schlägt sich deutlich in den Mietpreisen nieder: Die Preissteigerungen in den 1A-Lagen sind generell höher als in den 1B- und Nebenlagen und sind in den Großstädten mit 3,6 Prozent am höchsten“, sagt Schick. Im Bundesdurchschnitt liegt die Quadratmetermiete für eine bis zu 60 Quadratmeter große Ladenfläche in 1A-Lage bei 35,70 Euro. Dies entspricht einem Wachstum um rund 1,9 Prozent. Für größere Einzelhandelsflächen in vergleichbarer Lage werden Durchschnittsmieten von 26,30 Euro pro Quadratmeter erzielt (+ 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).

„Dass sich der Einzelhandelsimmobilien-Sektor als robust erweist, ist auch auf die im Markt üblichen langfristigen Mietverträge von fünf bis zehn Jahren zurückzuführen“, sagt Schick. „Die steigenden Neuvertragsmieten haben unterdessen dazu geführt, dass das Mietpreis-Niveau im 1A-Segment heute höher ist als noch vor der Finanz- und Wirtschaftskrise.“ Spitzenreiter bei den Quadratmeterpreisen sind München (310 Euro), Frankfurt (170 Euro) oder Düsseldorf (140 Euro). „Die genannten Durchschnittspreise verlieren bei solch hohen Werten an Aussagekraft“, so Schick.

Verkaufsflächen werden größer

Trotz der steigenden Preise fragen Einzelhändler verstärkt größere Flächen nach, da neue Warengruppen- und Ladenbaukonzepte mehr Fläche benötigen. „Der Einzelhandel übernimmt zunehmend auch eine Wohlfühl- und Freizeit-Funktion, die mehr Platz erfordert als der reine Versorgungs-Handel“, erklärt Schick. „Die Funktionalitätsorientierung eines klassischen Verkaufsraumes wird immer stärker durch Werbe-, Rückzugs- und Lifestyle-Zonen geprägt.“ Diese Entwicklung spiele künftig den 1B- und Nebenlagen in die Hände, da in Hauptfrequenzlagen aufgrund städtebaulicher Begrenzung häufig nicht ausreichend Großflächen vorhanden seien.

Die Franchise-Geber stellen auch in den Jahren 2010 und 2011 eine wichtige Säule bei den Nachfragern nach Einzelhandelsimmobilien dar. Im Jahr 2010 wurden etwa 110.000 Franchisenehmer mit etwa 144.000 Betrieben in Deutschland gezählt, Tendenz weiter steigend. Etwa ein Drittel der Franchisenehmer sind im Bereich des Einzelhandels tätig. Fast 20 Prozent kommen aus den Bereichen Gastronomie, Freizeit und Tourismus. „Bleibt der Trend intakt, werden die Franchise-Unternehmen auch in den kommenden Jahren eine wichtige Stütze der Anmietung von Einzelhandelsflächen bleiben“, sagt Kießling.

Weiterführende Information
http://www.ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2011/october/article/ivd-gewerbe-preisspiegel-2011-buero-und-einzelhandel-weiterhin-robust.html

Dienstag, 4. Oktober 2011

interessante internetadresse zahlreicher urteile

www.kon-ii.de

Grundstücksrecht: Auch im Zweifelsfall Aufklärung durch den Verkäufer

Klärt der Verkäufer über einen objektiv wesentlichen Sachmangel nicht auf, weiß er nicht, ob dieser für die Kaufentscheidung des Käufers bedeutsam ist oder nicht. Maßgeblich ist allein, ob ein verständiger Verkäufer damit rechnen muss, dass der verschwiegene Mangel Einfluss auf die Entscheidung des Käufers hat. Dann ist der Mangel unabhängig von seinem tatsächlichen Einfluss auf den Kaufentschluss wesentlich und der Verkäufer zur Offenbarung verpflichtet. Unterlässt er dies, kann sich der Käufer wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag lösen. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer als Baulast die Verpflichtung des jeweiligen Eigentümers übernommen, das von ihm gekaufte Gebäude entsprechend einem zuvor gestellten Bauantrag umzubauen, künftig seinen Gestaltwert in der dann bestehenden Form zu unterhalten und alle weiteren Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Baubehörde so zu planen, dass der Gestaltwert für die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt werde. Der Verkäufer hatte hierüber nicht aufgeklärt; im notariellen Kaufvertrag fand sich auch kein Hinweis hierauf. Der Käufer hätte den Kaufvertrag auch bei Kenntnis der Baulast geschlossen. Eine solche Baubeschränkung stellt - so der BGH - einen wesentlichen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Davon sei auch auszugehen, wenn der Käufer den Vertrag in Kenntnis des Mangels ebenfalls geschlossen hätte und dieser damit nicht ursächlich für seinen Kaufentschluss geworden ist. Nach der Verkehrsanschauung kann kein Zweifel daran bestehen, dass die durch die Baulast gesicherte Baubeschränkung angesichts des unrenovierten, nach Nutzungsänderung noch umzubauenden und zudem in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses einen wesentlichen Mangel darstellt.

Praxistipp

Baulasten sind auf einem Grundstück liegende öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die beim Kauf auf den Käufer von Gesetzes wegen übergehen. Dies ist oftmals auch einem Verkäufer nicht bewusst, der dann aufgrund Nichtwissens keinen Anlass sieht, diesbezüglich Nachforschungen zu betreiben. Wie kann sich ein Käufer schützen? Er sollte beim Kauf von Immobilien stets eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einholen, um unliebsame Überraschungen vermeiden. Dies kann das beauftragte Notariat übernehmen. Sämtliche Baulasten sollten im notariellen Kaufvertrag im Einzelnen benannt werden oder aber zumindest Bezug auf eine vorliegende Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis genommen werden.

Autor: Frank U. Schuster - schuster@bethgeundpartner.de
Fundstelle: BGH, Beschluss vom 15. Juli 2011, V ZR 171/10 - www.bundesgerichtshof.de

Quelle: http://www.bethgeundpartner.de

BGH: Neue Entscheidung zu Modernisierungsankündigung

Vermieter eines Mehrfamilienhauses wollten an der Westseite des Hauses Balkone anbringen. Sie kündigten die durchzuführende Baumaßnahme an und forderten die betroffenen Wohnungsmieter zur Duldung auf.

Die Baumaßnahme bezeichneten die Vermieter in dem Schreiben als "Installation von Heizung und Elektroinstallation im betroffenen Wandbereich". Des Weiteren teilten sie das Datum des geplanten Baubeginns, die mit 6 Wochen geplante Bauzeit sowie die voraussichtliche Mieterhöhung schriftlich mit. Ein Mieter, für dessen Wohnung eine Bauzeit von fünf Tagen zuzüglich Malerarbeiten angekündigt wurde, stimmte der geplanten Maßnahme nicht zu. Er war der Ansicht, dass das Ankündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Die Vermieter reichten Klage auf Duldung der Baumaßnahme ein.

Mit Erfolg! Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) urteilte, dass in einer Modernisierungsankündigung nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahme beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werden muss. Die Ankündigung muss einen Mieter gemäß § 554 Abs. 3 BGB lediglich hinreichend darüber informieren, wie seine Mietwohnung durch die geplante Modernisierung verändert wird und wie sie sich auf zukünftige Mietzahlungen auswirkt. Hierfür genügt es, wenn die Ankündigung dem Mieter ein "realitätsnahes Bild" von den beabsichtigten baulichen Maßnahmen vermittelt. Diesen Anforderungen entsprach das verfahrensgegenständliche Ankündigungsschreiben. Der Mieter war somit verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahme gemäß § 554 BGB zu dulden (BGH, Urteil v. 28.09.11, Az. VIII ZR 242/10).

Quelle: http://www.vermieterrecht-vertraulich.de

Vermieter aufgepasst: Unberechtigte Räumung kann teuer werden!

Wenn ein Vermieter unerlaubt vermeintlichen Müll oder Schrott eines Mieters entsorgt, kann das sehr teuer werden. Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem Rechtsstreit in dem ein Vermieter den Inhalt aus der Garage eines Mieters einfach eigenmächtig entsorgt hatte. Er hatte Kfz-Ersatzteile für Schrott gehalten und musste nun mehrere tausend Euro Schadensersatz leisten.

Das Kammergericht in Berlin verurteilte den Vermieter zu einer hohen Schadensersatzzahlung. Weil der Vermieter die entsorgten Gegenstände nicht in einer Liste erfasst hatte, war es ihm nachträglich nicht mehr möglich, den tatsächlichen Wert zu beziffern. Der Mieter hatte nämlich mit Kfz-Ersatzteilen gehandelt und eine Autoverwertung betrieben. Nach Darstellung des Mieters lagerten in der Garage seine komplette Werkstattausrüstung sowie wertvolle Reifen, Felgen, Kfz-Ersatzteile und Motoren. Den Wert bezifferte der Mieter auf exakt 53.435 €.

Zwar bestritt der Vermieter diesen Wert und bezeichnete die entsorgten Gegenstände als Müll, konnte dies aber nicht beweisen. Deshalb verurteilte das Berliner Gericht den Vermieter zur Zahlung in Höhe des vom Mieter geltend gemachten Betrages, weil er die Garage im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen hatte (KG Berlin, Urteil v. 14.07.11, Az. 12 U 149/10).

Quelle: http://www.gevestor-immobilien.de

Minderung - Kaltmiete oder Bruttomiete?

Bei einer Mietminderung muss sich der Mieter nicht auf die Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung beschränken. Die Minderung darf auf die vollständige Bruttomiete erfolgen. Somit kann hinsichtlich der anfallenden Betriebskosten ein entsprechender Abschlag erfolgen.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mieter die Miete wegen Feuchtigkeit in Wohnung und Keller gemindert, nachdem der Vermieter auf Aufforderung hin den Mangel nicht beseitigte und den Mieter eines falschen Lüftungsverhalten bezichtigte. Der Mieter kürzte anschließend die Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlungen zunächst um 75%, später sogar um 100% und dann endgültig monatlich jeweils um 50%. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs und klagte die ausstehende Miete ein.

Vor Gericht unterlag der Vermieter, da ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache ausschließen konnte. Die genaue Ursache war nicht feststellbar. Somit war der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern.

Das Gericht sah 38% für gerechtfertigt an. Da bei der Miete auf die Bruttomiete abgestellt wird, konnte von den Nebenkosten ein entsprechender Abschlag erfolgen. Da die tatsächlich zu zahlenden Betriebskosten 50% der Kaltmiete ausmachten, war eine Minderung von insges. 57% gerechtfertigt. Da der Mieter wegen des darüber hinaus bestehenden Zurückbehaltungsrechts die Mietzahlung komplett einstellen durfte, war kein Zahlungsverzug eingetreten.

AG Bergheim, 12.4.2011 - Az: 28 C 147/10