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Montag, 21. Februar 2011

Praxistipp: Die Wahl der richtigen Zinsbindung

Die Zinsen sind im historischen Vergleich immer noch sehr günstig. Insbesondere, wenn man sich für eine kurze Sollzinsbindung entscheidet, liegen die Konditionen noch immer zwischen 3,0 und 3,5 Prozent. Längere Laufzeiten sind für gewöhnlich teurer, schließlich rechnen die Banken hier die Refinanzierung über den längeren Zeitraum mit ein. So kann auch aktuell der Zinsunterschied zwischen einer 5-jährigen und einer 15-zehnjährigen Zinsbindung gut einen Prozentpunkt betragen. Dennoch lautet die Empfehlung der Experten: Sichern Sie sich die Zinsen für lange Laufzeiten! Warum?

Zinssicherheit zum günstigen Preis

Auch Darlehen mit einer Zinsbindung von 10 oder 15 Jahren sind im historischen Vergleich sehr günstig: 10 Jahre kosten derzeit kaum mehr als 4 Prozent. Gleichzeitig sichert man sich so dieses attraktive Niveau für eine lange Zeit ab. Denn: Die Zinsen befinden sich bereits jetzt deutlich im Aufwärtstrend. Hält dieser Anstieg weiter an, kann die Anschlussfinanzierung für ein fünfjähriges Darlehen schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden. Ein Zinsanstieg von einem Prozentpunkt bedeutet bei einem Darlehen von über 200.000 Euro direkt 2.000 Euro Mehrkosten pro Jahr. Dieses Risiko lässt sich mit einer langen Zinsbindung deutlich minimieren: Die Zinsen sind zum Beispiel für 15 Jahre garantiert und auch die Restschuld, die dann noch zur Anschlussfinanzierung ansteht, ist deutlich niedriger.

Gleichwohl behält man sich eine gewisse Flexibilität: Selbst wenn Sie sich für eine lange Zinsbindung von 15 oder gar 20 Jahren entscheiden, steht Ihnen nach zehn Jahren ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Sollten die Zinsen dann höher sein als heute, lassen Sie die Finanzierung einfach weiterlaufen. Sollten die Zinsen niedriger sein, schulden Sie Ihr Darlehen unkompliziert und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zum dann gültigen Zins um.

Zinssicherheit zahlt sich also aus. Nutzen Sie dabei auch die Aktion eines unserer Finanzierungspartner: Sichern Sie Ihre Baufinanzierung für 30 Jahre – zum Preis einer 15-jährigen Zinsbindung. Natürlich mit dem gesetzlichen Kündigungsrecht nach zehn Jahren.

Hypothek und Grundschuld sind nicht dasselbe

Baufinanzierung, Hypothek, Immobilienkredit und Grundschulddarlehen – es gibt unendlich viele Begriffe für die Finanzierung einer Immobilie. Was viele nicht wissen: auf den ersten Blick scheint es immer um das Gleiche zu gehen – tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede, vor allem zwischen Grundschuld und Hypothek. Die Hypothek ist dabei der durchaus geläufigere Begriff – in der Realität spielt die Hypothek aber kaum noch eine Rolle. Heutzutage sind Darlehen mit Grundschuldbesicherung die häufigste Wahl für die Baufinanzierung. Was macht den Unterschied?

Abzugrenzen sind Hypothek und Grundschuld über die Art der Besicherung. Grundsätzlich lässt ein Darlehensgeber eine Sicherheit in der ungefähren Höhe des Darlehensbetrages in das Grundbuch der Immobilie eintragen. Bei einer Hypothek ist die Höhe der Sicherheit immer direkt an die Restschuld der Baufinanzierung gebunden - d.h. sind von ursprünglich 150.000 Euro Darlehenssumme nach 10 Jahren noch 115.000 Euro Restschuld übrig, hat auch die Hypothek als Sicherheit nur noch einen Wert von 115.000 Euro.

Demgegenüber bleibt bei einer Grundschuld der Wert der Sicherheit immer gleich – also im Beispiel weiterhin 150.000 Euro, auch wenn die Restschuld gesunken ist. Dies heißt aber nicht, dass der Darlehensgeber die Sicherheit der Grundschuld komplett ausnutzen könnte. Über die Sicherungszweckerklärung ist der Darlehensgeber beschränkt, im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie aus dem Erlös nur bis zur Höhe der Restschuld der Baufinanzierung Geld einzufordern. Insofern entsteht aus einer Grundschuld kein höheres Risiko für den Darlehensnehmer. Im Gegenteil: Eine Grundschuld ist nicht direkt an eine bestimmte Finanzierung gebunden und kann daher durchaus „mehrfach verwendet“ werden – z.B. für eine spätere Anschlussfinanzierung. Bei einer Hypothek wäre zuerst die Löschung der alten Hypothek und die Eintragung einer neuen Hypothek notwendig – mit nicht unerheblichen Zusatzkosten, die für Notar und Grundbuchamt anfallen.

.. mehr Informationen unter www.interhyp.de