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Freitag, 29. Oktober 2010

Mietminderung wegen Verkehrslärm

Steigt das Verkehrsaufkommen und sind die Fenster an der Straße nicht ausreichend isoliert, können Anwohner eine Mietminderung fordern.

In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Berlin-Köpenick den Wohnwert wegen des Lärms herabgesetzt und sprach einer Mieterin eine Mietkürzung um 7,5 Prozent zu (Az. 4 C 116/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde die Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln als Autobahn-Zubringer ausgebaut, wodurch das Verkehrsaufkommen auf bis zu 1000 Fahrzeuge pro Stunde anstieg. Zwar waren bereits Schallschutzfenster in der Mietwohnung vorhanden, sie isolierten den Lärm aber nicht mehr ausreichend, wie ein Gutachter feststellte. Auch wenn diese sich im einwandfreien Zustand befanden, konnten sie lediglich 32 Dezibel an Lärm dämmen. Den Anwohnern stehen aber bei der angestiegenen Verkehrsbelastung Fenster mit höherer Schallschutzklasse zu, die eine Schalldämmung von mehr als 40 dB aufweisen müssen.

Das Gericht sah deswegen den Wohnwert als herabgesetzt und damit die Mietminderung als gerechtfertigt an. Wobei die Berliner Richter auch die lange Wohndauer der Mieterin von fast 40 Jahren berücksichtigten, bei der immer mit Veränderungen des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.

(ampnet/jri)


Quelle: http://www.hna.de/magazin/wohnen-leben/ratgeber/rechtsprechung-urteile/urteil-mietminderung-wegenverkehrslaerm-910397.html

Dienstag, 12. Oktober 2010

Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche: 94 Hektar pro Tag ( = 134 Fussballfelder)

(11.10.2010) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt um 3,0% oder 1.371 Quadratkilometer zugenommen. Das entspricht rechnerisch einem täglichen Anstieg von 94 Hektar oder etwa 134 Fußballfeldern. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke hat sich damit gegenüber dem letzten Berechnungszeitraum (2005 bis 2008) verlangsamt, in dem die Zunahme noch 104 Hektar pro Tag betrug. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist es übrigens, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.

Zum Erhebungsstichtag 31.12.2009 beanspruchen ...

* Siedlungs- und Verkehrsflächen 47.422 km² oder 13,3% der Bodenfläche Deutschlands (357.125 km²),
* Waldflächen 107.534 km² oder 30,1%,
* landwirtschaftliche Flächen 187.291 km² oder 52,4%.
* Von Wasserflächen 8.513 km² und
* sonstige Flächen 6.366 km².

Nach Bundesländern betrachtet liegt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche in den Stadtstaaten Berlin (70,2%), Hamburg (59,6%) und Bremen (57,2%) am höchsten. In den anderen Bundesländern reicht die Spanne des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils von 7,9% in Mecklenburg-Vorpommern bis 22,3% in Nordrhein-Westfalen. Den höchsten Waldanteil erreicht Rheinland-Pfalz mit 41,9%. Schleswig-Holstein weist mit 69,9% den höchsten Anteil an landwirtschaftlich genutzten Flächen auf.

Übrigens: "Siedlungs- und Verkehrsfläche" und "versiegelte Fläche" dürfen nicht gleichgesetzt werden! Die Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassen auch einen erheblichen Anteil unbebauter und nicht versiegelter Flächen. So haben zum Beispiel die Erholungsflächen, dabei handelt es sich insbesondere um Grünanlagen und Sportflächen, derzeit einen Anteil von 8,2% an der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Sie trugen in den Jahren 2006 bis 2009 in erheblichem Umfang (39 ha/Tag) zum Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bei.

3,5 bis 5% Grunderwerbsteuer nach der Föderalismusreform

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen und sind nicht mehr an die vorher üblichen 3,5 Prozent gebunden. Während im Süden der Republik dieser Satz (noch) beibehalten wurde, bezahlen seither Berliner und Hamburger 4,5 Prozent. Diesem Beispiel folgte im März 2010 Sachsen-Anhalt. 2011 werden sich Bremen, Niedersachsen und das Saarland dem anschließen; und Brandenburg will 2011 sogar auf 5 Prozent erhöhen. Schleswig-Holstein plant eine Erhöhung 2013, und auch in Baden-Württemberg soll sich die CDU bereits einhellig für eine Erhöhung ausgesprochen haben.

"Mit diesen Verteuerungen setzen die Bundesländer ein völlig falsches Signal", meint Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. Und Jürgen Dawo, Präsident der Aktion pro Eigenheim, kritisiert, dass "die geplante Erhöhung für eine junge Familie, die sich beispielsweise in Brandenburg 2011 ein Haus kauft, kein Pappenstiel" sei: Bei einer Kaufsumme von 300.000 Euro fallen Mehrkosten in Höhe von 4.500 Euro an. "Das Stopfen der Haushaltslöcher darf nach dem Wegfall der Eigenheimzulage nicht schon wieder zu Lasten der Bauwilligen gehen", bemängelt Dawo. "Auf der einen Seite wollen Bund und Länder alles tun, um die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, auf der anderen Seite legen sie gerade jungen Familien mit kleinem Einkommen immer mehr Steine in den Weg".
Stichwort "Grunderwerbsteuer"

Bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf entstehen so genannte Kaufnebenkosten. Dazu gehören Notarkosten, Grundbuchamt-Gebühren, Grunderwerbsteuer und eventuelle Maklerprovisionen. Während die Notarkosten und Grundbuchamt einheitlich sind, unterscheidet sich die Höhe der Grunderwerbsteuer und der Maklerprovision je nach Bundesland. Spitzenreiter bei Steuersatz und Vermittlungsprovision ist Berlin mit 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer und einer Maklergebühr von bis zu 7,14 Prozent. Deutlich günstiger sind die Kaufnebenkosten im Süden des Landes: Bayern erhebt eine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent und die ortsübliche Maklerprovision liegt bei 3,57 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. So betragen die Kaufnebenkosten für eine 250.000 Euro teure Immobilie in der Region München 21.425 Euro. Die Nebenkosten für eine vergleichbare Immobilie in Berlin hingegen liegen bei 32.850 Euro, das sind rund 50 Prozent mehr als in Bayern.

Allein in Baden-Württemberg brachte die Grunderwerbsteuer 2009 ca. 689 Millionen Euro an Einnahmen. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes auf 5 Prozent müssten Immobilienkäufer und Bauherren künftig knapp 300 Millionen Euro mehr berappen. "Gerade jetzt, wo sich der Wohnungsbau auf tiefem Niveau zumindest wieder leicht erholt, wäre eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer kontraproduktiv", mahnt Jürgen Dawo. "Ein bundesweit einheitlicher, auf 3,5 Prozent limitierter Steuersatz ist sozialpolitisch noch vertretbar, alles andere kommt einem 'Schröpfen' der Bauherren gleich".

"Es steht zu befürchten, dass durch die geplanten Erhöhungen der Grunderwerbsteuer die Kaufvorhaben vieler Familien unrealisierbar werden und ihnen damit die Chance genommen wird, nachhaltiges Vermögen aufzubauen", so Haselsteiner und merkt an: "Und das zu einer Zeit, in der die aktuellen Konditionen für lange Zinsbindungen zu den niedrigsten gehören, die Deutschland historisch je gesehen hat."

Quelle:
http://www.baulinks.de