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Montag, 2. Juli 2012

Wie lange hält eine Badewanne?

Im vorliegenden Fall war eine bei Einzug des Mieters neu eingebaute Stahlbadewanne beschädigt hinterlassen worden. Vor Gericht ging es um die Frage welchen Anteil der Mieter für den Austausch der bei Auszug 8 Jahre alten Wanne bezahlen muss. Der Vermieter wollte die kompletten Kosten für den Wannenwechsel von immerhin fast 800 Euro vom Mieter bekommen. Dieser Forderung schloss sich das Gericht nicht an, zu Recht habe der Mieter darauf verwiesen, dass nun schließlich eine neue Wanne zur Verfügung stehe und keine 8 Jahre alte. Daher muss die Wertsteigerung angerechnet werden (Abzug neu für alt). Das Gericht geht bei Stahlblechwannen von einer Lebensdauer von 23 Jahren aus, so dass vom geforderten Rechnungsbetrag i.H.v. 770,24 ein Abzug in Höhe von 231,07 Euro erfolgte. Der Abzug war nach § 287 ZPO zu schätzen. AG Herborn, 29.9.2006 - Az: 50 C 291/06 (13)