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Freitag, 1. Juni 2012

Mieter vermüllt Wohnung - Vermieter muss reinigen!

Mieter vermüllt Wohnung - Vermieter muss reinigen! Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Wohnung vermüllen lassen, bei der erfolgten Begehung der Wohnung durch das Ordnungsamt wurden eine Vielzahl von Fliegen sowie ein äußerst übler Geruch festgestellt. Der Vermieter der Wohnung wurde unter Androhung der Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung aufgefordert, nachdem Versuche gescheitert waren, die Mieter zur Reinigung zu veranlassen. Dieses Vorgehen gegen den Eigentümer als Zustandsstörer ist aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr zulässig. Eine gesetzliche Rangfolge, den Handlungsstörer (Mieter) stets vor dem Zustandsstörer heranzuziehen, existiert nicht. VG Arnsberg, 9.5.2008 - Az: 3 L 336/08