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Dienstag, 16. September 2014

Nachbarskatzen als Minderungsgrund?

Wiederholter Besuch der Nachbarskatze kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung darstellen, die den Mieter dazu berechtigt, die Miete um 10% zu mindern. Schließlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Fenster und Terrassentüren (u.a. zum Lüften) öffnen zu können, ohne mit dem Eindringen einer Katze rechnen zu müssen.