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Dienstag, 16. September 2014

Mieter eines Einfamilienhauses ist nicht automatisch für den Garten verantwortlich!

Wurde einem Mieter eines Einfamilienhauses nicht mietvertraglich die Gartenpflege übertragen, so ist grundsätzlich der Vermieter für die Gartenpflege zuständig. Kommt es zu Verschlechterungen der Rasenfläche (vorliegend: Verwilderung), so kann der Vermieter den Mieter hierfür nicht verantwortlich machen. Ein Entschädigungsanspruch seitens des Mieters scheidet somit aus. Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn sich der Rasen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mieter verändert.