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Dienstag, 22. Mai 2012
Änderung Mietrecht - Energetische Sanierung
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) befürwortet den anstehenden Kabinettsentschluss der Bundesregierung zur Überarbeitung des Mietrechts.
"Endlich kommt Bewegung in eines der zentralen Gesetzgebungsverfahren aus dem Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung ist auf dem richtigen Weg. Jetzt gilt es, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu Ende zu bringen", sagt Thomas Zinnöcker, Vizepräsident des ZIA.
Die Novelle trage entscheidend zur Vereinfachung der energetischen Sanierung von Wohnungen bei.
"Nur wenn die derzeit bestehenden Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung gesenkt werden, wird die Bundesregierung ihre ambitionierten klimapolitischen Ziele erreichen können."
Der Kabinettsbeschluss deckt sich in weiten Teilen mit dem bereits im November 2011 vorgelegten Referentenentwurf. Neu gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist, dass bei der Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters die Belange des Klimaschutzes nicht mehr bei der Sondermieterhöhung Berücksichtigung finden sollen, sondern nur noch bei der Duldungspflicht. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen in Härtefällen ausschließlich auf Grundlage ökonomischer Faktoren entschieden werden. "Die Bundesregierung berücksichtigt stärker als bisher vorgesehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieter. Ein auch unter sozialen Gesichtspunkten ausgewogener und verträglicher Gesetzentwurf", so Zinnöcker.
Zudem soll nach dem Kabinettsbeschluss die Energieeffizienz eines Gebäudes beim Ermitteln der ortsüblichen Vergleichsmiete zukünftig Berücksichtigung finden. Wie auch der Referentenentwurf enthält der Kabinettsbeschluss einen Regelungsvorschlag zur gewerblichen Wärmelieferung. Gegenüber den ursprünglichen Plänen soll das Betriebsführungscontracting, also auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ohne Austausch der Anlage, bei bestehenden Mietverhältnissen ermöglicht werden. "Die Erweiterung auf das Betriebsführungscontracting ist eine sinnvolle Maßnahme, da auch bestehende Anlagen Effizienzsteigerungspotenzial haben", sagt Zinnöcker. "Bedauerlich ist weiterhin, dass an der Kostenneutralität festgehalten werden soll. Hierdurch wird das Contracting gegenüber den Maßnahmen, die in Eigenregie durchgeführt werden benachteiligt", kritisiert Zinnöcker.
Das geplante Mietrechtsänderungsgesetz gilt vor allem für Mietverträge über Wohnraum. Über eine Verweisvorschrift finden einige Vorschriften aber auch Anwendung bei Mietverträgen über Gewerberaum. So hat beispielsweise nicht nur der Mieter einer Wohnung bei der Durchführung einer duldungspflichtigen Modernisierung ein Sonderkündigungsrecht, sondern auch der gewerbliche Mieter. "Ein Sonderkündigungsrecht für den gewerblichen Mieter hemmt sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen, da der Vermieter fürchten muss, dass sein Mieter, mit dem er einen langfristigen Vertrag geschlossen hat und für den er Umbauten vorgenommen hat, den Mietvertrag innerhalb kurzer Frist kündigt. Es macht einen großen Unterschied, ob man einen Mieter verliert, der eine Wohnung gemietet hat, oder einen Mieter großer Gewerbeflächen. Hier muss der Gesetzgeber im Sinne des Klimaschutzes und der Kontinuität von Verträgen nachbessern", appelliert Zinnöcker.
Quelle | Weiterführende Information
http://deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=24002