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Freitag, 18. Mai 2012

Elektroinstallation - Bestandsschutz

In älteren Wohngebäuden entspricht die Elektro­installation häufig nicht mehr den Betriebsbedingungen und Installationsanforderungen der heutigen Zeit. Wenn die Zäh­leranlage nicht mehr den aktuellen Standard erfüllt, Steckdo­sen nicht mehr zeitgemäß sind oder das Sicherheitskonzept überholt ist, bringt eine bedarfsgerechte Modernisierung oder Erweiterung mehr Komfort und Sicherheit. Im Gespräch mit dem Elektrofachmann stellt sich dann an vielen Stellen die Frage: Inwieweit muss die elektrische Anlage angepasst wer­den oder kann beziehungsweise darf sie komplett oder in Tei­len unverändert weiter betrieben werden? Während der Bauherr an möglichst geringen Kosten interessiert ist, muss der Elektro­fachmann immer auch die Sicherheit im Auge behalten. Eine wichtige Rolle in dieser oft kontroversen Diskussion spielt der so genannte Bestandsschutz. Der Begriff stammt aus dem öffentlichen Baurecht, eine klare Definition in Bezug auf die Elektroinstallation gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich spricht man in folgender Situation von Bestands­schutz: Zur Zeit des Baus eines Wohngebäudes galt eine gesetzliche Regelung oder Planungsgrundlage, die heute veraltet ist, weil neuere Gesetze schärfere Anforde­rungen stellen. Greift bei einer Modernisierung oder Erweiterung der Bestandsschutz, gilt die alte Regelung dennoch weiter. Die Initiative ELEKTRO+ hat sich in ihrer neuen Broschüre „Elektroinstallation im Spannungsfeld von Anpassung und Bestandsschutz“ diesem Thema gewidmet und gibt allen am Bau Beteiligten - sowohl Eigentümern als auch dem Elektrofachhandwerk, Architekten und Planern - konkrete fachliche und rechtliche Tipps und Entscheidungshilfen bei der Änderung der Elektroinstallation. Soll die elektrische Anlage im Gebäude bestehen bleiben oder dem aktuellen technischen Stand angepasst werden? Unter welchen Bedingungen kann von Bestandsschutz gesprochen werden und welche Auswirkungen hat das auf die Modernisierung? Diese und andere Fragen beantwortet die Broschüre. Ein besonderes Augenmerk sollte immer auf der Sicherheit liegen: Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Elektrogeräten im Haushalt ist beispielsweise darauf zu achten, dass ausreichend Stromkreise zur Ver­fügung stehen und die elektrischen Leitungen nicht überlastet werden. Auch der Ein­bau eines FI-Schutzschalters, der bei Fehlermeldungen den Stromkreis automatisch unterbricht, erhöht die Sicherheit und passt ältere Gebäude an den heutigen Standard an. Kein Bestandsschutz für 40 Jahre alte elektrische Anlagen „Letztendlich geht es meistens um Geld“, so Hartmut Zander von der Initiative ELEK­TRO+. „Unser Standpunkt dabei ist aber klar: Der finanzielle Aspekt darf bei der An­passung der elektrischen Anlage nie der entscheidende sein, denn Sicherheit, Zuver­lässigkeit und Funktionalität haben immer Vorrang“. Im Zweifelsfall gilt also: Anpas­sung geht vor Bestandsschutz. Und: Für elektrische Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Zusätzlich sollte bei der Frage nach Anpassung oder Bestandsschutz berücksichtigt werden, ob die Elektroinstallation für eine Gebäudesystemtechnik tauglich sein soll. In diesem Fall muss die Anlage an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden, damit diese zukünftige Funktionen der Systemtechnik übernehmen kann. Die Gebäude­systemtechnik vernetzt alle elektrischen Anlagen im Gebäude miteinander und ermög­licht, die Steuerung zum Beispiel von Licht, Heizung und Rollläden zu automatisieren. Das bringt nicht nur mehr Komfort, sondern hilft auch die Energieeffizienz des Gebäu­des zu erhöhen. Die neue Broschüre kann kostenlos unter www.elektro-plus.com -> Downloads heruntergeladen werden. siehe auch für zusätzliche Informationen: Initiative ELEKTRO+