Auch bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der Mieter bei einer erheblichen Abweichung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche eine Minderung analog zu den vom BGH für Wohnraummietverhältnisse entwickelten Grundsätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Abweichung mindestens 10% beträgt. Die Fläche ist mangels abweichender Vereinbarung gem. DIN 277 zu berechnen, der Zusatz "ca." vor der Angabe zur Mietfläche ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
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OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - Az: I-24 U 56/11