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Donnerstag, 9. September 2010

Gewährleistungsausschluss bei Immobilienverkauf

Verkauf einer Eigentumswohnung und individuell ausgehandelter
Gewährleistungsausschluss

Gewährleistungsansprüche können beim Kauf einer Eigentumswohnung im
Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden. Sofern die Regelungen zum
Gewährleistungsausschluss nicht einseitig vom Verkäufer gestellt wurden,
sondern individuell ausgehandelt, so handelt es sich um eine
Individualvereinbarung. Diese unterliegt damit anders als allgemeine
Geschäftsbedingungen nicht der Inhaltskontrolle. Ein solcher individuell
ausgehandelter Gewährleistungsausschluss kann zwar auch unwirksam sein,
nicht aber dann, wenn eine ausführliche Belehrung über die Rechtsfolgen
durch den Notar erfolgt ist.

LG Essen, 19.5.2009 - Az: 9 O 152/07

Quelle: http://www.AnwaltOnline.com/