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Donnerstag, 30. September 2010

Die Top Ten der Wohnungsmängel

Einer häufiger Grund für Ärger mit dem Mieter sind Wohnungsmängel. Begründet oder nicht - hier die Top Ten der häufigsten Mängel von Mietwohnungen und was Ihr Mieter durchsetzen kann.

Die Top Ten der Wohnungsmängel


Platz 1: Feuchtigkeit und Schimmelpilz;
Platz 2: Regelmäßiger Lärm aus einer Nachbarwohnung;
Platz 3: Ausfall von Heizung oder Warmwasser;
Platz 4: Lärm infolge von Bauarbeiten in der Nachbarschaft;
Platz 5: Bauarbeiten am Haus und Verdunkelung durch Gerüste;
Platz 6: Undichte und sanierungsbedürftige Fenster;
Platz 7: Defekte Zubehörgegenstände der Mietwohnung, beispielsweise in der Küche und im Bad;
Platz 8: Die Mietwohnung ist mehr als 10% kleiner, als im Mietvertrag festgelegt;
Platz 9: Aufzug, Türklingel oder Gegensprechanlage sind defekt;
Platz 10: Zu niedrige Heiz- oder Wassertemperaturen.

Die Rechte Ihrer Mieter bei Wohnungsmängeln


Mieter haben bei diesen Wohnungsmängeln gesetzlich verbriefte Rechte, die sie gegen Sie als Vermieter durchsetzen können. Allerdings müssen die Mieter ihrerseits auch Pflichten erfüllen. Treten Wohnungsmängel auf, müssen Sie als Vermieter vom Mieter sofort benachrichtigt werden. Als Vermieter müssen Sie sich schnellstens um die Beseitigung des Mangels kümmern. Das heißt Sie müssen den Wohnungsmangel sorgfältig prüfen und notwendige Reparaturen veranlassen. Es sei denn, Ihr Mieter hat den Wohnungsmangel verursacht.

Ihr Mieter kann die Miete mindern, solange der Mangel vorliegt. Je nach Umfang des Wohnungsmangels kann die Mietzahlung (inklusive Betriebskosten) zwischen 1% und schlimmstenfalls 100%.

Im schlimmsten Fall - Schadensersatz wegen Wohnungsmängel

Zudem kann Ihr Mieter auch noch zusätzlich über den Minderungsbetrag hinaus einen Teil der Miete zurückhalten um Sie zur Mängelbeseitigung zu zwingen. Den zurückbehaltenen Teil der Miete können Sie nach Beseitigung des Wohnungsmangels zwar einfordern; der geminderte Teil der Miete ist allerdings endgültig verloren. Reagieren Sie überhaupt nicht, kann sie das teuer zu stehen kommen. Ihr Mieter kann den Wohnungsmängel selbst beseitigen lassen oder Sie auf Mängelbeseitigung verklagen.

Noch schlimmer ist es, wenn Schäden an Einrichtungsgegenständen des Mieters aufgrund von Wohnungsmängeln entstehen. Bei vom Mieter nicht verursachter Feuchtigkeit und Schimmel kann das zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Falls Ihr Mieter in einem solchen Fall von seinem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch macht, müssen Sie zusätzlich einen erheblichen Mietausfall ertragen.

Besser Sie finden Ihre Wohnung nicht unter den Top Ten der Wohnungsmängel.