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Donnerstag, 2. Dezember 2010

Grunderwerbssteuer

Steuerrecht: Welche Länder erhöhen die Grunderwerbsteuer?

Die Bundesländer dürfen seit der Föderalismusreform 2006 abweichend von der bundeseinheitlichen Regelung des Grunderwerbsteuergesetzes (Steuersatz 3,5 %) den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Die aus der Erhöhung des Steuersatzes folgenden Mehreinnahmen verbleiben damit bei dem jeweiligen Bundesland. Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer beabsichtigen die Länder, ihre Nettoneuverschuldung zu begrenzen. Belastet werden durch die geplanten Gesetzesänderungen im Wesentlichen grunderwerbsinteressierte Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen. Während einige Bundesländer bereits eine Erhöhung des Steuersatzes durchgeführt haben, befinden sich noch andere im Gesetzgebungsverfahren. Dazu folgender Überblick:

Bundesland (Neuer Steuersatz, Status, Geltung)

Berlin
4,5 %
gilt seit 01.Januar 2007
-

Brandenburg
5 %
im Gesetzgebungsverfahren
voraussichtlich ab 01. Januar 2011

Bremen
4,5 %
am 29. September 2010 beschlossen
ab 01. Januar 2011

Hamburg
4,5 %
gilt seit 01. Januar 2009
-

Niedersachsen
4,5 %
im Gesetzgebungsverfahren
voraussichtlich ab 01. Januar 2011

Saarland
4 %
im Gesetzgebungsverfahren
voraussichtlich ab 01. Januar 2011

Sachsen-Anhalt
4,5 %
gilt seit 01. März 2010
-

Schleswig-Holstein:
(geplant) 4,5 %
Gesetzesinitiative am 08. September 2010 abgelehnt
Landesregierung schlägt Erhöhung auf 5 % für 2013 vor



Die sich derzeitig im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Initiativen zur Hebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer werden aller Voraussicht nach auf Grund der politischen Verteilungen in den Landesparlamenten wie geplant umgesetzt. In den nicht in der Tabelle erwähnten Bundesländern finden noch Diskussionen über Steuererhöhungen statt.

Fallen Erwerbsgeschäfte in den Übergangszeitraum 2010/11 ist zu beachten, dass es grundsätzlich hinsichtlich des einschlägigen Steuersatzes auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Erwerbsgeschäfts ankommt. Wird ein Kaufvertrag also z.B. unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, ist der Tatbestand der Grunderwerbsteuer erst mit Eintritt der Bedingung erfüllt. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich dann nach der jeweils geltenden Regelung.

Beispiel: Wird in Bremen ein Kaufvertrag unter aufschiebender Bendingung am 22. Dezember 2010 geschlossen und ist Bedingungseintritt erst im Januar 2011, ist erst mit Bedingungseintritt ein die Grunderwerbsteuer auslösender Tatbestand erfüllt, so dass der in Bremen ab dem 01. Januar 2011 geltende Steuersatz von 4,5 % anfällt.

Maßnahmen zur Steueroptimierung stellen Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge und Rechtsanwalt Frank U. Schuster in dem Aufsatz „Grunderwerbsteuer – dem Fiskus ein Schnippchen schlagen“ im immobilienmanager 11/ 2010 vor.

Autor: Ass. jur. Jörn Bringewat - bringewat@bethgeundpartner.de

Quelle:
http://www.bethgeundpartner.de