Wiederholter Besuch der Nachbarskatze kann eine
erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung darstellen, die den
Mieter dazu berechtigt, die Miete um 10% zu mindern. Schließlich
gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Fenster
und Terrassentüren (u.a. zum Lüften) öffnen zu können,
ohne mit dem Eindringen einer Katze rechnen zu müssen.