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Dienstag, 4. Oktober 2011

Vermieter aufgepasst: Unberechtigte Räumung kann teuer werden!

Wenn ein Vermieter unerlaubt vermeintlichen Müll oder Schrott eines Mieters entsorgt, kann das sehr teuer werden. Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem Rechtsstreit in dem ein Vermieter den Inhalt aus der Garage eines Mieters einfach eigenmächtig entsorgt hatte. Er hatte Kfz-Ersatzteile für Schrott gehalten und musste nun mehrere tausend Euro Schadensersatz leisten.

Das Kammergericht in Berlin verurteilte den Vermieter zu einer hohen Schadensersatzzahlung. Weil der Vermieter die entsorgten Gegenstände nicht in einer Liste erfasst hatte, war es ihm nachträglich nicht mehr möglich, den tatsächlichen Wert zu beziffern. Der Mieter hatte nämlich mit Kfz-Ersatzteilen gehandelt und eine Autoverwertung betrieben. Nach Darstellung des Mieters lagerten in der Garage seine komplette Werkstattausrüstung sowie wertvolle Reifen, Felgen, Kfz-Ersatzteile und Motoren. Den Wert bezifferte der Mieter auf exakt 53.435 €.

Zwar bestritt der Vermieter diesen Wert und bezeichnete die entsorgten Gegenstände als Müll, konnte dies aber nicht beweisen. Deshalb verurteilte das Berliner Gericht den Vermieter zur Zahlung in Höhe des vom Mieter geltend gemachten Betrages, weil er die Garage im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen hatte (KG Berlin, Urteil v. 14.07.11, Az. 12 U 149/10).

Quelle: http://www.gevestor-immobilien.de