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Dienstag, 15. März 2011

Mietmängel - so kommen Sie zu Ihrem Recht!

.. ständig fällt die Heizung aus, der Nachbar lärmt zu später Stunde, aus dem Wasserhahn kommt nur rostiges Trinkwasser. Solche Ärgernisse müssen Mieter nicht einfach hinnehmen. Bei Mietmängeln ist der Mieter klar im Recht.

Folgende Tipps sollten Sie beachten.

Der ständige Lärm aus der Nachbarwohnung ist ein Grund für eine Mietminderung, wenn es sich um eine andauernde Belästigung handelt. Natürlich müssen gewisse Geräusche zu normalen Tageszeiten akzeptiert werden. Keine Wohnung ist geräuschlos. Auch dürfen Kinder mal laut sein. Grundsätzlich gilt jedoch: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr ist Nachtruhe

Wissenswert: Ortsüblichen Lärm muss der Mieter hinnehmen Hilft das Gespräch mit den Lärmverursachern nicht, müssen Sie Ihren Vermieter informieren. Er benötigt einen Nachweis über die Lärmbelästigung. Führen Sie vier Wochen lang ein Lärmprotokoll, das zudem die Voraussetzung für die Mietminderung darstellt. Hat sich in dieser Zeit die Situation nicht gebessert, kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie die Miete kürzen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Ist der Fernseher des Nachbarn jeden Abend bis Mitternacht unerträglich laut, können Sie die Bruttomiete um drei bis fünf Prozent kürzen.

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Wohnung in bewohnbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Mängel muss er beseitigen. Für alle Arten von Mietmängeln gibt es festgelegte Regelsätze. So steht Ihnen bei einem Heizungsausfall eine Minderung von 30 bis 40 Prozent zu. Wichtig ist, dass der Mieter seinen Vermieter sofort anspricht, damit er Gegenmaßnahmen wie eine Reparatur ergreifen kann. Wenn sich nichts tut, informieren Sie ihn darüber, dass Sie die Miete kürzen.