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Donnerstag, 24. März 2011

Heizkosten falsch abgerechnet

Knapp die Hälfte der Heizkosten-Abrechnungen ist nach einer Studie der Verbraucherzentrale fehlerhaft. Dagegen können sich die Mieter mit Hilfe der Verbraucherberatung und des Mieterbundes zur Wehr setzen.

Die Zahlen sind deutlich: Nur rund ein Drittel der Heizkostenabrechnungen, die den Mietern Jahr für Jahr in den Briefkasten flattern, sind korrekt, knapp die Hälfte ist eindeutig fehlerhaft. Das geht aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hervor, die zwischen 2001 und 2010 rund 650 Heizkostenabrechnungen überprüft hat.

Zahlen, die laut Florian Bublies, Energieberater bei der Verbraucherzentrale NRW, auch für Solingen gelten. "Für die Verbraucher", weiß er, "entstehen damit riesige Kosten." Die Hauptfehler listet die Statistik in 21 Punkten auf: So wird beispielsweise in 16 Prozent der Abrechnungen eine falsche Bewertung des Brennstoffverbrauchs zugrunde gelegt, wenn bei der Ölheizung nicht vor dem Beladen festgehalten wird, wie viel Öl noch im Tank war. In sieben Prozent der Abrechnungen wird der Warmwasseranteil fälschlicherweise pauschal mit 18 Prozent berechnet. Und immer wieder - immerhin bei sechs Prozent - erfolgt keine verbrauchsabhängige, sondern eine rein flächenbezogene Abrechnung.

"Viele Fehler basieren auch darauf, dass Angaben fehlen und die Nutzer nicht erkennen können, wie viel sie jetzt eigentlich verbraucht haben", erklärt Bublies. Für die Mieter resultieren aus diesen vermeidbaren Fehlern mitunter happige Nachzahlungen, gegen die sie sich jedoch wehren können. Dazu bietet die Verbraucherberatung in Kooperation mit dem Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land alle zwei Wochen freitags eine mietrechtliche Erstberatung an. Ist eine weitere, auch rechtliche, Beratung notwendig, hilft der Mieterbund.

"Das Bundesgesetzbuch sieht eine ganze Menge vor, mit dem sich Mieter zur Wehr setzen können", erklärt dessen Geschäftsführerin Gerlinde Rothlübbers. Beratungen zu Nebenkosten-Abrechnungen, sagt sie, machen zwei Drittel ihrer täglichen Arbeit aus. "Zunächst wird geprüft, ob die Abrechnung noch gezahlt werden muss, also ob sie vor Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegen hat." Bei nicht nachvollziehbaren Abweichungen in der Abrechnung hat der Mieter das Recht, Belegeinsicht vom Vermieter zu verlangen. "Das schlüsselt schon so manches auf." Jede Abrechnung muss so aufgestellt sein, dass auch der juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulte Mieter sie nachvollziehen kann.

Leerstände sind ein Problem

"Der Mieter", so Gerlinde Rothlübbers, "hat auch das Recht, seine Interessen gerichtlich durchzusetzen und einen Teil der Nachzahlung zurückzuhalten." Ein ganz großes Problem seien immer wieder Leerstände, insbesondere in großen Wohneinheiten: "Weil das Mauerwerk sich nicht erwärmt, einzig dadurch aber eine mehr oder weniger konstante Wärme abgegeben wird, kann es sein, dass auch dadurch der Verbrauch steigt. Dies schlägt sich in der Abrechnung nieder." Der Mieter selbst hat bei all dem nur relativ geringe Möglichkeiten, den Gesamtverbrauch tatsächlich zu beeinflussen. "Eine Frage ist, wie man die Räume temperiert", sagt Energieberater Bublies. Pro Grad Temperaturminimierung lassen sich rund sechs Prozent einsparen. Mit elektronischen Thermostatventilen lassen sich Heizintervalle gut einstellen. "Außerdem sollte man sich noch vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages den Energiepass des Hauses und die letzte Heizkostenabrechnung zeigen lassen", empfiehlt Gerlinde Rothlübbers. Nur übertreiben, sagen Energieberater Bublies und Rechtsanwältin Rothlübbes, sollte man es mit dem Energiesparen nicht. "Der Mieter ist in der Pflicht, ordnungsgemäß zu heizen, damit das Gebäude keinen Schaden nimmt."

VON MAXINE HERDER - Rheinische Post - 23.03.2011