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Mittwoch, 24. November 2010

Wohnflächenermittlung - Maisonettewohnung

Wohnflächenermittlung einer Maisonettewohnung
-> Galeriegeschoss zählt mit!

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche
des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu
berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach
bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu
rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine
lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als
Aufenthaltsräume gelten.

BGH, 16.12.2009 - Az: VIII ZR 39/09