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Dienstag, 23. November 2010

Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Grundsätzlich genügt es, wenn in einer Eigenbedarfskündigung die
Personen, für die die Wohnung benötigt wird und deren Interesse an der
Erlangung der Wohnung aufgeführt werden. Teilt ein Eigentümer dem Mieter
mit, dass er bislang zur Miete wohnt und mit seinen Kindern in das
erworbene Wohnhaus einziehen und dort auch sein Büro betreiben möchte
sowie durch den Umzug die teuren Mieten für sein bisheriges Büro und die
bisherige Wohnung einsparen kann, so ist diese Begründung hinreichend
konkret und erfüllt daher die formellen Anforderungen an ein
Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs.

BGH, 17.3.2010 - Az: VIII ZR 70/09