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Freitag, 26. August 2011

Solarförderung doch weiter unangetastet


Nun ist es amtlich: Die Solarförderung bleibt von Kürzungen verschont.

Das bisherige System bleibt demzufolge bestehen: Kürzungen werden je nach Zubau von Anlagen gestaffelt. Mit einem beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien ist nicht zu rechnen.

Ursprünglich sollte die Solarförderung zum 01. Juli 2011 gekürzt werden, doch sind im Frühjahr 2011 (Bemessungszeitraum März bis Mail) zu wenige Solaranlagen gebaut worden, so dass nun von der geplanten Reduzierung abgesehen wird. Für Interessenten lohnt sich die Investition in die Solarstromproduktion nun bei den wegfallenden Kürzungen umso mehr. Je nachdem, wie sich der Solaranlagenbau im Laufe des Jahres entwickelt, sollen die Abzüge dann zum 01. Januar 2012 erfolgen.

Niedergeschrieben werden alle Änderungen und Neuerungen in der Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)-Novelle 2012. Darin steht, dass die Anfangsvergütung für Windenergie unverändert bei 8,93 Cent pro Kilowattstunde bleibt. Weiterhin nicht erlaubt, ist die Installation von Solaranlagen auf Ackerflächen. Auch wird es weiterhin keine Windräder auf Inseln in Nord- und Ostsee geben.
Zwar hat die Bundesregierung den Atomausstieg bis 2022 beschlossen, jedoch wurde nicht geklärt, wie der atomare Strom ersetzt werden soll. Da der Anteil Erneuerbarer Energien nicht erhöht wird, bleibt hier nur die Möglichkeit, dass fossile Kraftwerke an Stelle der Atomkraftwerke treten.