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Sonntag, 23. Januar 2011

Sofortiger Zwangsanschluss an öffentliche Wasserversorgung

Richter: Auch für Sommerhäuser gelten die Vorschriften

Passt in ein noch so kleines Häuschen mindestens ein Mensch hinein, dann muss das Grundstück, auf dem es steht, auch an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sein. Selbst wenn sich die Besitzer nur ab und an dort blicken lassen und ihrem überschaubaren Bedarf an Trinkwasser mit mitgebrachten Mineralwasserflaschen Genüge tun, müssen sie den teuren Zwangsanschluss an das zentrale Leitungssystem dulden - und selbst bezahlen. Zumindest im Land Brandenburg gäbe es an dieser Rechtslage nichts zu rütteln, hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder betont (Az. 5 L 147/08).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, betrifft diese Entscheidung die Eigentümer eines Sommerhauses auf einem 1.112 m² großen Grundstück. Für die Frankfurter Richter steht ein solches Anwesen im vertretbaren Verhältnis zu den von den Betroffenen erwarteten Anschlussgebühren in Höhe von mehreren tausend Euro. "Von unzumutbarer Härte kann da nach Ansicht des Gerichts nur schwerlich die Rede sein", erklärt Dr. Dietmar Breer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Obwohl die Kläger ausgerechnet haben, dass sie aus den ersparten Anschlusskosten die bisherige Selbstversorgung mit dem Mineralwasser noch über Jahrzehnte bestreiten könnten.
Ein öffentliches Interesse, den Anschluss sofort vorzunehnmen, hänge laut Richterspruch jedenfalls auch mit der Volksgesundheit zusammen. Diese umfasse nämlich auch das Wohlbefinden fremder Personen, welche zufällig auf das Grundstück geraten könnten. Zwar gäbe es eine Eigenwasserversorgungsanlage, doch diese liefere lediglich Wasser zur Gartenbewässerung und nicht in der notwendigen Qualität etwa zur Zubereitung von Kaffee, Tee und möglicherweise auch Speisen. Dies sei angesichts der bereits bis ans Grundstück herangeführten Versorgungsleitung rechtswidrig und keinen Tag länger hinzunehmen.

Frankfurt (Oder), 04.02.2009