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Dienstag, 18. Januar 2011

Hochwasserschäden: Was zahlt die Versicherung?

Als Immobilienbesitzer haben Sie sicher die wichtigsten Versicherungen zum Schutz Ihres Eigentums im Schadensfall abgeschlossen: Die Gebäude- und die Hausratversicherung.

Doch wissen Sie eigentlich, dass Schäden, die durch Hochwasser entstehen, von diesen Versicherungen nicht übernommen werden?

Die aktuelle Hochwasserlage in Deutschland ist weiter angespannt. Vor allem in Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern kämpfen die Einsatzkräfte noch mit den Fluten - doch teilweise behindern auch die Schaulustigen die Helfer bei ihrer Arbeit.

Immerhin gibt der Deutsche Wetterdienst Entwarnung: Derzeit wird keine Verstärkung des Hochwassers durch Schneeschmelze oder Niederschläge erwartet.

Die Hochwasserkatastrophen vor einigen Jahren am Rhein und an der Oder endeten für viele Hausbesitzer mit umfangreichen und teuren Schäden. Die Schadensmeldungen bei den Versicherungsgesellschaften liefen zu großen Teilen ins Leere. Gebäude- und Hausratversicherungen beinhalten in ihren Leistungen zwar die Übernahme von Wasserschäden - die Rede ist hier allerdings von Schäden durch Leitungswasser. Hochwasserschäden werden von den genannten Versicherungen nicht übernommen. Als Hausbesitzer sollten Sie aus diesem Grund unbedingt eine Elementarschadenversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall durch Hochwasser Anspruch auf Leistungen der Versicherung haben.

Bei Hochwasserschäden greift nur die Elementarschadenversicherung!

Von einem Elementarschaden spricht man dann, wenn ein Schaden durch eine Naturkatastrophe entstanden ist: Hochwasser, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Schneedruck oder Erdrutsch sind der Elementarschadenversicherung als Schadensauslöser zugrunde gelegt. Beim Abschluss des Vertrags sollten Sie dringend darauf achten, dass Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau im Vertrag eingeschlossen werden. Diese Schäden entstehen häufig nach starken Niederschlägen durch eine Überlastung der Kanalisation. Viele Gesellschaften klammern diese Leistungen geschickt in den Verträgen aus.

Die einzelnen Regionen in Deutschland sind in vier Risikoklassen eingeteilt. Entsprechend sind die Beiträge gestaffelt. In der Risikoklasse eins sind die Beiträge recht niedrig. Als größtes Versicherungsrisiko gilt die Risikoklasse vier. Hausbesitzer in Regionen am Rhein, an der Mosel oder der Oder fallen unter diese Risikoklasse und werden als Versicherungsnehmer von den meisten Gesellschaften abgelehnt. Wenn Ihre Region der Risikoklasse vier entspricht, sollten Sie die Hoffnung auf eine Elementarschadenversicherung trotzdem nicht aufgeben. Einige Gesellschaften übernehmen das Versicherungsrisiko, wenn Sie als Versicherungsnehmer bereit sind, im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von durchschnittlich zehn Prozent zu übernehmen.

Eine Elementarversicherung ist also empfehlenswert, da ansonsten kein unerheblicher Verlust droht!