.
.
.

Montag, 25. Februar 2013

Schatz im Haus entdeckt: Käufer muss Geld wieder hergeben

Von Lars Wiederhold

Gefundenes Geld oder andere Schätze gehören nicht zur Immobilie. Bild: BilderBox.com
Ge­fun­de­nes Geld oder an­de­re Schät­ze ge­hö­ren nicht zur Im­mo­bi­lie.

Bild: BilderBox.​com 

Wer in einem er­wor­be­nen Haus ein ge­hei­mes Geld­ver­steck ent­deckt, darf den Fund nicht ein­fach be­hal­ten. Diese bit­te­re Er­fah­rung muss­te ein Haus­käu­fer vor dem Land­ge­richt Düs­sel­dorf ma­chen.
Ein Haus­käu­fer hatte bei Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten im Ka­chel­ofen der er­wor­be­nen Im­mo­bi­lie Stahl­kas­set­ten mit einem Geld­be­trag von über 300.000 DM ent­deckt. Das Haus hatte einst einem Tep­pich­händ­ler und sei­ner Frau ge­hört. Nach dem Tod des Ehe­manns ver­schenk­te die Frau das Haus an einen lang­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ter, wohn­te aber bis zu ihrem Tod im Sep­tem­ber 1993 noch wei­ter darin. Seit 2007 wurde das Haus dann mehr­fach wei­ter­ver­kauft.

Am 12. No­vem­ber 2008 mel­de­te der ak­tu­el­le Ei­gen­tü­mer der Po­li­zei den Fund des Geld­be­trags. Doch schon am 1. De­zem­ber erhob die Al­lein­er­bin der Tep­pich­händ­ler An­spruch auf das Geld. Der Käu­fer woll­te dies je­doch nicht her­aus­ge­ben. Es sei nicht si­cher, dass das Ehe­paar den Geld­be­trag de­po­niert hätte, zumal auch an­de­re Per­so­nen Zu­gang zum Ge­bäu­de ge­habt hät­ten. Zudem sei es gar nicht mög­lich, die Geld­kas­set­ten der­art lang un­be­scha­det in einem be­feu­er­ba­ren Ka­chel­ofen zu la­gern.

"Es gibt Men­schen, die Geld im Kamin ver­ste­cken"

Die Erbin führ­te da­ge­gen u.a. ins Feld, dass das Ehe­paar durch den Ver­kauf sei­nes Tep­pich­ge­schäfts in den 70ern über ein er­heb­li­ches Ver­mö­gen ver­fügt hätte. Die auf­ge­fun­de­nen Geld­schei­ne tru­gen zudem aus den 70er Jah­ren stam­men­de Ban­de­ro­len. Au­ßer­dem trat eine Zeu­gin auf, die die Ehe­frau mit den Wor­ten zi­tier­te: "Es gibt Men­schen, die Geld im Kamin ver­ste­cken."

Das LG Düs­sel­dorf gab der Erbin in sei­nem nun durch den In­fo­dienst Recht und Steu­ern der LBS be­kannt ge­wor­de­nen Ur­teil vom 27. Juli 2012 Recht (Az. 15 O 103/11). Es wi­der­spre­che "jeg­li­cher Le­bens­er­fah­rung", dass ein un­be­kann­ter Drit­ter Geld mit einem Wert von über 300.000 Euro in einem frem­den Haus de­po­nie­re und es spä­ter nicht wie­der ab­ho­le. Das Geld habe sich un­strei­tig be­reits län­ge­re Zeit im Ka­chel­ofen be­fun­den. Au­ßer­dem weist das LG dar­auf hin, dass es sich bei dem Geld um kein Zu­be­hör der Im­mo­bi­lie hand­le, dass mit die­ser beim Ver­kauf über­ge­he.

Die Erbin hat sich zudem recht­zei­tig vor dem Ab­lauf von sechs Mo­na­ten nach der An­zei­ge des Funds bei der Po­li­zei ge­mel­det. Schlie­ß­lich kann man recht­lich auch von kei­nem Schatz­fund spre­chen, weil dafür der recht­mä­ßi­ge Ei­gen­tü­mer nicht er­mit­tel­bar sein dürf­te. Ein klei­ner Trost für den Fin­der bleibt im­mer­hin: Rund 5.000 Euro Fin­der­lohn darf er be­hal­ten.

Quelle:  www.immobilien-zeitung.de