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Montag, 3. Dezember 2012

Fußmattenverbot - zulässig oder nicht?

Im zu entscheidenden Fall war den Mietern das Auslegen von Fußmatten mietvertraglich untersagt. Dennoch hielt sich ein Mieter nicht an dieser Verbot und wurde prompt vom Vermiete auf Unterlassung verklagt. Der Vermieter gewann den Streit, da das Auslegen einer Fußmatte eine unberechtigte Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters ist, die nicht vom mietvertraglichen Gebrauchsrecht gedeckt ist.