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Dienstag, 12. Juni 2012

Notar muss nicht die Interessen des Käufers wahren

(11.6.2012) Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen dürfen in Deutschland nur über einen Notar ver- und gekauft werden. Der Notar übernimmt mit der Abwicklung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften hoheitliche Aufgaben und ist an eine Gebührenordnung und gesetzliche Vorschriften gebunden. Damit will der Staat Käufer wie auch Verkäufer vor Betrug schützen; allerdings wird die Rolle des Notars von Laien oft überschätzt. Der Notar muss beim Beurkundungstermin zwar darauf achten, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Aber es gehört nicht zu seinen Aufgaben, zu prüfen, ob der Vertrag auch die Interessen des privaten Bauherrn berücksichtigt. Im Gegenteil: Der Notar darf als Unparteiischer nicht einmal auf die eventuell wirtschaftlich unvorteilhafte Gestaltung eines Vertrags hinweisen. nichts sagend: "notargeprüftes Vertragsmuster" Käufer und Schlüsselfertiganbieter genießen Vertragsgestaltungsfreiheit. Routinierte Bauunternehmen wissen das und legen ihren Interessenten meist vorformulierte Verträge vor. Darin sind unter anderem Zahlungs- und Übergabemodalitäten festgeschrieben. Oft steht auf diesen Vertragsentwürfen der Begriff "notargeprüftes Vertragsmuster". Achtung, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Dieser Begriff ist absolut nichtssagend. Er garantiert dem Käufer keinerlei Sicherheiten! Der Notar achtet nur darauf, ob der Vertrag formal in Ordnung ist und auch alle mündlichen Absprachen im Vertrag aufgenommen sind. Zu prüfen, ob die Bedingungen auch "fair" sind, gehört nicht zu seinen Pflichten. siehe auch für zusätzliche Informationen: Verband Privater Bauherren e.V.