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Freitag, 1. Juni 2012

Namensschild-Kosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung!

Kosten für den Austausch oder das Anbringen neuer Namensschilder können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Hier handelt es sich nicht um durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch laufend entstehende Kosten.