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Donnerstag, 1. März 2012

Bei sanierungsbedürftigen Nachbargebäude sind Störungen vorhersehbar!

Zwar kann eine Mietminderung auf durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück begründet sein, jedoch dann nicht, wenn bereits bei Vertragsschluss mit solchen Beeinträchtigungen zu rechnen war. Dies ist dann der Fall, wenn das Nachbargrundstück ein Gebäude mit erkennbar älterer Bausubstanz beherbergt. Hier muss grundsätzlich mit Bau- und Renovierungsarbeiten gerechnet werden. Eine Minderung kann dann allenfalls für den Fall in Frage kommen, dass die Beeinträchtigungen hinsichtlich Zeitraum und Intensität das objektiv zu erwartende Maß übersteigen.

OLG Braunschweig, 18.10.2011 - Az: 1 U 68/10