.
.
.

Montag, 2. Juli 2012

Erhöhte Zuschüsse für qualifizierte „Vor-Ort-Beratung“ ab 1. Juli 2012

(1.7.2012) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhöht zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die so genannte „Vor-Ort-Beratung“ in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden. An Energieberater werden künftig höhere Qualifikationsanforderungen gestellt. Alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Ener­gieberater ab jetzt nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauan­trag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Qua­lifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben können unter energie-effizienz-experten.de recherchiert werden. Die geänderte Richtlinie wurde am 25.6.2012 im amtlichen Teil unter Bundesanzeiger veröffentlicht.